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Impressum

AGB

Verantwortlicher:

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 10 Abs. 1 MDStV :

Raphael Wildemann
Inh. Krav Maga System

Korrespondenzadresse:
KMS Wildemann, Eisenbahnstrasse 7, 55252 Wiesbaden (Stadtteil Mainz Kastel)

Probetraining nur nach Voranmeldung.

Haftung / Haftungsausschluss:

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Datenschutz:

Der Urheber dieser Webseiten achtet die Privatsphäre aller Personen, die seine Webseiten besuchen. Alle hier freiwillig zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden ausschließlich dazu benutzt, um Seminare oder Trainigseinheiten zu organisieren. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Übertragung der Daten bei der Anmeldung erfolgt mit der SSL-Verschlüsselung.

Kontakt:

kontakt[at]krav-maga-system[dot]de

Rechtliches zu Seminaren, Kursen und Trainingsveranstaltungen:

Mit der Anmeldung zu Seminaren und Trainingsveranstaltungen werden durch den Teilnehmer folgende Bedingungen anerkannt:

  • Vorstrafen / Gewaltdelikte: Der Teilnehmer versichert auf einem Formblatt beim Beginn des Veranstaltung, dass in seinem polizeilichen Führungszeugnis keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten vorliegen und auch kein entsprechendes Gerichtsverfahren gegen ihn anhängig ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor zu Seminarbeginn die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses zu verlangen. Eine unbegründete Ablehnung führt zum Ausschluss vom Seminar.
  • Teilnahme an Sonderseminaren für bestimmte Berufsgruppen: Die Teilnahme an Sonderseminaren für bestimmte Berufsgruppen ist nur mit einem entsprechenden Tätigkeitsnachweis möglich. Der Tätigkeitsnachweis wird spätestens zum Seminarbeginn vorgelegt. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahme ohne Nennung von Gründen zu verweigern. Jegliche Schadensansprüche aus der Nichtzulassung zum Seminar sind ausgeschlossen.
  • Anmeldung / Seminar-, Kursentgelt: Die Anmeldung des Teilnehmers ist verbindlich und nicht übertragbar. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich, wenn das Seminarentgelt im Voraus entrichtet wird und der Teilnehmer die Anmeldedaten übermittelt hat. Der Veranstalter versendet eine Zahlungsbestätigung per Email, sofern die Zahlung bis spätestens bis zum dritten Tag vor der Veranstaltung eingegangen ist. Bei späteren Zahlungseingang kann die Bestätigung nicht mehr vor dem Beginn der Veranstaltung versendet werden. Sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, findet die Veranstaltung statt. Daher ist 24 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn noch einmal durch den Teilnehmer der jeweilige E-Mail-Eingang zu kontrollieren (siehe auch unten - "Absage von Kursen"). Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Anmeldedaten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Speicherung dient lediglich der Organisation von Kurs- und Trainingsveranstaltungen.
  • Rücktritt / Kündigung: Ein Rücktritt vom Seminar muss schriftlich via Einwurfeinschreiben bis spätestens 7 Tage (Eingangstermin des Einschreibens) vor dem Seminar an folgende Adresse erfolgen:

    Krav Maga System, Eisenbahnstr. 7, 55252 Wiesbaden.

    Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Seminarbeginn werden 40% des Seminarentgeltes fällig. Die restlichen 60% des Seminarentegeltes können mit einem anderen vom Veranstalter innerhalb der nächsten 3 Monaten angebotenen Seminar verrechnet oder erstattet werden. Erfolgt der Rücktritt später, stellt der Veranstalter den gesamten Betrag in Rechnung, da ein Seminarplatz für den Teilnehmer freigehalten wurde. Bei Anmeldungen, die weniger als 7 Tage vor dem Seminar erfolgen oder beim Nichterscheinen, behält sich der Veranstalter vor die Seminargebühr in voller Höhe zu berechnen.

  • Absage von Veranstaltungen: Der Veranstalter behält sich das Recht vor aus unverschuldeten Gründen, insbesondere nicht ausreichender Anmeldungszahl, Seminare abzusagen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter oder den von ihm verpflichteten Vertragspartnern. Dies gilt auch bei kurzfristigen Kursabsagen (z.B. bei Krankheit des Instruktors u.ä.), selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich sein sollte. Die Absage von Verantstaltungen erfolgt per E-Mail. Eine endgültige Veranstaltungszulassung unterliegt ausschließlich dem Veranstalter. Bei Absage von Kursen wird das bereits entrichtete Teilnahmeentgelt zurückerstattet oder kann mit einem anderen vom Veranstalter innerhalb der nächsten 3 Monaten angebotenen Seminar verrechnet werden.
  • Sicherheit: Der Teilnehmer verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die angemessene Vorsicht walten zu lassen und die Techniken nur in einer Geschwindigkeit auszuführen, die er jederzeit kontrollieren kann. Außerdem verpflichtet sich der Teilnehmer aus Sicherheitsgründen den Anordnungen der Instruktoren stets und augenblicklich Folge zu leisten. Nichtbefolgung kann den Ausschluss des Teilnehmers aus der Trainingsgruppe zur Folge haben. Der Veranstalter wird in diesem Fall nicht schadenersatzpflichtig.
  • Mindestalter:

    Der Mindestalter für die Teilnahme an den Trainingsveranstaltungen für Erwachsen beträgt 16 Jahre. Die Teilnahme am Veranstaltungen für Kinder ist ab dem 4. Lebensjahr möglich. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der Personensogeberechtigten und des Veranstalters.

  • Ausstattung: Der Teilnehmer verpflichtet sich die Trainingsräume und Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden. 
  • Indoor- bzw. Outdoor-Training

    Das Training kann in einer Halle bzw. im Freien stattfinden.

  • Gesundheit: Durch seine Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass keinerlei ärztliche Bedenken gegen die Teilnahme an den Veranstaltungen von KMS vorliegen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass beim Training einer Kontaktsportart Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Eine Unfallversicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers, Unfallschutz seitens des Veranstalters besteht nicht.
  • Schutzausrüstung:

    Das Mitglied hat im regulären Training einen Tiefschutz sowie einen Mundschutz zu tragen. Mit wachsendem Trainingsfortschritt empfiehlt es sich, das Schutzequipment entsprechend zu erweitern. Die Unterrichtskräfte sind berechtigt, den Teilnehmer beim Nichtvorliegen bestimmter Schutzvorrichtungen von einzelnen Übungen des Krav Maga Trainings auszuschließen. Insbesondere die Teilnahme am Sparring-Training ist nur mit einem Kopfschutz möglich, welcher über einen Sichtschutz  verfügt sowie mit Free-Fight-Handschuhen.

  • Mitgliedschaft: Durch die Teilnahme am Seminar entsteht kein Mitgliedschafts- bzw. Aufnahmeanspruch für das reguläre Training. 

  • Die mögliche Mitgliedschaft im Dachverband Krav Maga Global Germany ist freiwillig. Sie wird separat geschlossen und im Falle einer Kündigung wird sie dort gekündigt. KMS bearbeitet keine Kündigungen, die die freiwillige Mitgliedschaft bei der KMG Germany anbetreffen. Aktuelle Adresse von KMG Germany siehe unter www.krav-maga-global.de

  • Bekleidung:

    Das Mitglied hat im regulären Training, spätestens jedoch nach dem Ablauf von zwei Monaten nach Vertragsschluss, in einer Krav Maga konformen Hose, welche einen KMS- bzw. KMG-Patch (kein Prüfungsabzeichen) aufweist, zu erscheinen. Des Weiteren hat das Mitglied eine KMS- bzw. KMG-konforme Oberbekleidung im Training zu tragen. Bei der Nutzung der 10er-Karte gilt die obige Kleidungsregel bereits ab dem 5. Trainingsbesuch. Bei offiziellen Anlässen wie Workshops oder Seminaren etc. ist die o.g. Bekleidungsregel verpflichtend. Beim Indoor-Training zu tragenden Schuhe müssen saubere und nicht färbenden Sohlen haben. In Trainingsräumlichkeiten, die mit Trainingsmatten ausgelegt sind, sollen Mattenschuhe getragen werden. Das Training barfuß erfolgt auf eigene Verantwortung

  • Haftung: Der Gerichtsstand ist Mainz. Weder der Veranstalter noch der/die Referent/in haften für Schäden, insbesondere aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl. Eine entsprechende Versicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Alle Rechte liegen beim Veranstalter. Für die Anwendung der erlernten Kursinhalte ist immer der Teilnehmer/Anwender rechtlich verantwortlich. Die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken kann strafbar sein! Der Teilnehmer trägt selbst Sorge dafür, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (in Deutschland vor allem §32 StGB - Notwehr). Für den Veranstalter und die Referenten besteht immer Haftungsausschluss. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters bzw. seiner Unterrichtskräfte ist ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.
  • Bild- und Tonmaterial: Es ist dem Veranstalter bzw. den unterrichtenden Instruktoren gestattet, während des Seminars entstehende Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen unentgeltlich für Werbe- und Repräsentationszwecke zu verwenden. Personen, die nicht gefilmt werden möchten, müssen dies ausdrücklich vor dem Seminar mitteilen. Dem Teilnehmer sind während des Seminars keine Fotos bzw. Ton- oder Videoaufnahmen gestattet.
  • Urheberrecht Bild- und Tonmaterial: Das Bild- und Tonmaterial auf der Internetseite von Krav Maga System ist, wenn nicht anders gekennzeichnet, von Inhaber, Raphael Wildemann bzw. von ihr autorisierten Personal aufgenommen worden und ist daher urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung ohne schriftliche Genehmigung und Quellenangaben wird nicht akzeptiert. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich KMS juristische Schritte vor. Der Betroffen trägt die anfallenden Kosten.
  • Schriftform: Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie die Aufhebung dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
  • Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vetrages vereinbar ist. Mit der Unterzeichnung des Vertragsvordrucks erkennt der Teilnehmer den Vertragsinhalt an und erklärt sein Einverständnis mit allen in der Kursbeschreibung aufgeführten Punkten.

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